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Wohnung Berlin – Einbauküche ist kein geduldetes Muss

Oktober 14th, 2008 · No Comments

Wird eine Wohnung mit Einbauküche vermietet, so ist dies für viele Mieter besonders angenehm. Doch muss die Küche nach einigen Jahren Gebrauchszeit erneuert werden, da die technischen Geräte Defekte aufweisen, so muss man nicht den neuen Einbau der gesamten Küche dulden. Wenn eine Küche in einer Wohnung Berlin ausgetauscht werden soll, so ist dies grundsätzlich nicht als Modernisierung anzusehen, da der Wohnwert nicht gesteigert wird.

Insbesondere, wenn die neue Küche nicht gleichwertig wie die bisherige ist, kann der Mieter den Einbau ablehnen. Denn grundsätzlich muss er in seiner Wohnung keine minderwertige Küche dulden, nur weil bei der bisherigen in Form, Design und Funktionalität sehr hochwertigen Küche einige Geräte defekt waren. Es hätte laut Ansicht der Richter, denn der Fall landete vor Gericht, genügt, die defekten Geräte auszutauschen.

Eine minderwertige Küche hingegen müsse kein Mieter akzeptieren und diese auch unter dem Vorwand, es handele sich durch den Einbau um eine Modernisierung der Wohnung, nicht dulden. Grundsätzlich müssen Wohnungen bei Erneuerungen stets wieder gleichwertig ausgestattet werden. Eine minderwertige Ausstattung ist nicht rechtens und muss auch von keinem Mieter akzeptiert werden.

Wer also als Vermieter auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich aktuelle Urteile rund um Wohnungen und das Mietrecht im Allgemeinen immer wieder einmal zu Gemüte führen. So kann man sich vor Klagen und dergleichen schützen und seine Wohnungen gleich von vornherein auf korrektem Weg modernisieren oder sanieren. So läuft man gar nicht erst Gefahr, mit seinen Mietern womöglich vor Gericht zu landen.